TIPPS ZUR MÖGLICHEN KRANKENKASSENANERKENNUNG VON IRON SYSTEM™ -KURSEN NACH §20 SOZIALGESETZBUCH V.Voraussetzung zur erfolgreichen Implementierung von Präventionskursen nach §20 Sozialgesetzbuch V (siehe
Leitfaden Prävention)
Der Trainer/Kursleiter verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und hat den Kurs als Präventionsmaßnahme bei der Krankenkasse anerkennen lassen
Wichtig dafür ist:
• Die Präventionsmaßnahme umfasst 8 – 12 Kurseinheiten wobei es einen Start- sowie einen Endtermin gibt
• Die Teilnehmerzahl muss angemessen sein – nicht mehr als 15 Teilnehmer
• Ein
Kurskonzept liegt vor
• Ein ausführliches Manual zur Vorlage bei der Krankenkasse als „Trainermanual“ kann unter info@iron-system.com erworben werden
Für einen Teilnehmer an einer Präventionsmaßnahme nach §20 Sozialgesetzbuch gilt:
• Es muss an mindestens 80% der gesamten Präventionseinheit anwesend sein
• Eine
Teilnahmebescheinigung muss zur Vorlage für die Krankenkasse vom Kursleiter unterschrieben werden