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TIPPS ZUR MÖGLICHEN KRANKENKASSENANERKENNUNG VON IRON SYSTEM™ -KURSEN NACH  iron-system.com 
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TIPPS ZUR MÖGLICHEN KRANKENKASSENANERKENNUNG VON IRON SYSTEM™ -KURSEN NACH §20 SOZIALGESETZBUCH V.

Voraussetzung zur erfolgreichen Implementierung von Präventionskursen nach §20 Sozialgesetzbuch V (siehe Leitfaden Prävention)

Der Trainer/Kursleiter verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und hat den Kurs als Präventionsmaßnahme bei der Krankenkasse anerkennen lassen
Wichtig dafür ist:
•    Die Präventionsmaßnahme umfasst 8 – 12 Kurseinheiten wobei es einen Start- sowie einen Endtermin gibt
•    Die Teilnehmerzahl muss angemessen sein – nicht mehr als 15 Teilnehmer
•    Ein Kurskonzept liegt vor
•    Ein ausführliches Manual zur Vorlage bei der Krankenkasse als „Trainermanual“ kann unter info@iron-system.com erworben werden

Für einen Teilnehmer an einer Präventionsmaßnahme nach §20 Sozialgesetzbuch gilt:
•    Es muss an mindestens 80% der gesamten Präventionseinheit anwesend sein
•    Eine Teilnahmebescheinigung muss zur Vorlage für die Krankenkasse vom Kursleiter unterschrieben werden